Schulkostenbeihilfe

Wer wird gefördert?

Eltern mit mindestens einem Kind im Pflichtschulalter.

 

Was wird gefördert?

Die Kosten, die im Zusammenhang mit dem Schulbesuch eines Kindes anfallen.


Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Kind im Pflichtschulalter, Besuch einer Schule
  • Hauptwohnsitz in Oberösterreich
  • Nachweis über den Bezug der Familienbeihilfe 
  • Bestimmte Einkommensgrenzen (berechnet nach dem gewichteten Pro-Kopf-Einkommen auf Basis des geltenden Sockelbetrages) dürfen nicht überschritten werden.
  • Ausländische Staatsbürger/innen (ausgenommen Bürger/-innen eines Mitgliedstaates der EU): Nachweis über den rechtmäßigen Aufenthalt in Österreich (Aufenthaltstitel, Dokumentation über den Aufenthalt in Österreich wie bspw. Ausweis für Vertrieben etc.) sowie eine aktuelle Bestätigung über den Bezug der Familienbeihilfe


Abwicklung / Antragstellung

Der Antrag ist mittels (Online-)Formular an das Familienreferat des Landes Oberösterreich zu richten.


Das Online-Formular finden Sie hier.