Familienhelferinnen übernehmen gegen einkommensabhängigen Kostenbeitrag für einen begrenzten Zeitraum die Haushaltsführung, die Pflege und Betreuung der Kinder und anderer Familienmitglieder, wenn die Mutter wegen plötzlicher Erkrankung oder aus sonstigen Gründen nicht dazu in der Lage ist.
Bei besonders schweren Umständen (Tod, Unfall oder schwere Krankheit der Eltern / eines Elternteiles) können derartige Hilfeleistungen auch als "Langzeithilfe" gewährt werden.